Einwilligungserklärung zur Datenvereinbarung & Schweigepflichtenbindung
Überblick und Inhalt dieser Erklärung
Sie wünschen im Rahmen Ihres Maklerauftrages durch den Makler ( Harald Strobel — Burgfinanz, Hardenburgstr. 9, 67354 Römerberg )
eine Beratung bzw. die Vermittlung eines Versicherungsvertrags und /oder einer Finanzanlage. Darüber hinaus oder alternativ wünschen Sie die Betreuung und Verwaltung Ihrer bereits bestehenden Versicherungsverträge oder Finanzanlagen. Zur Erfüllung dieses Auftrages benötigt der Makler Ihre personenbezogenen Daten (im Folgenden kurz: „Daten“). Diese werden von Ihnen im Rahmen von Datenaufnahmen, Beratungsdokumentationen, Risikovoranfragen, Vertragsantrag oder ‑abschluss sowie der Vertragsbetreuung erhoben. Die damit verbundene Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist dem Makler zum Teil per gesetzlicher Erlaubnis gestattet, andere Teile der Datenverarbeitung hingegen erfordern Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung, die Sie mit diesem Dokument erteilen. Sofern und soweit Ihre Einwilligung darüber hinaus auch besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – z. B. Ihre Gesundheitsdaten, biometrischen oder genetischen Daten (nachfolgend zusammen„besondere personenbezogene Daten“) – betrifft, weist Sie der Makler innerhalb dieses Dokumentes nochmals ausdrücklich darauf hin, dass biometrische Daten oder Gesundheitsdaten etc. Teil Ihrer Einwilligung sind. Darüber hinaus benötigen Produktanbieter von Kranken‑, Lebens- undUnfallversicherungen (im Folgenden „Versicherer“) für die für sie tätigen Personen eine Entbindung von der Schweigepflicht, damit nach § 203 StGB geschützte Geheimnisse ihres persönlichen Lebensbereichs, und damit auch Gesundheitsdaten, an andere Stellen, wie etwa Maklerpools, übermitteln dürfen. Dementsprechend holt der Makler mit diesem Dokument auch Einwilligungen für andere, datenschutzrechtlich eigenverantwortliche Stellen, wie z. B. Versicherer und Maklerpools ein, um im Interesse des Kunden eine Prozessvereinfachung und eine schnellere Abwicklung zu ermöglichen.
Um Ihnen möglichst viele Vergleichsmöglichkeiten und Tarife möglichst vieler Anbieter anbieten zu können, kann es sein, dass sich der Makler der Unterstützung eines sog. Maklerpools und / oder weiterer Intermediäre, wie z.B. Maklerverbünden, Transaktion- und Abwicklungsplattformen (nachfolgend „Intermediäre“) bedient. Maklerpools unterstützen angeschlossene Makler bei der Anbahnung von Verträgen, insbesondere der Einholung von Vergleichstarifen und ‑angeboten, aber auch bei einer etwaigen Begründung und der Durchführung von Verträgen zwischen Kunden (wie Ihnen) und Produktanbietern (wie z. B. Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften, Initiatoren für geschlossene Fonds, Banken, Bausparkassen) sowie bei der Kommunikation mit den Produktanbietern. Die Erteilung der Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sowie besonderen personenbezogenen Daten und die Schweigepflichtentbindung sind Gegenstand des hiesigen Dokuments. Soweit Informationen in diesem Dokument enthalten sind, dienen diese dazu, Ihnen den Inhalt und die Reichweite der nachfolgenden Einwilligungserklärungund Schweigepflichtentbindung transparent zu machen.
In jedem Fall werden Sie im Zuge der Weitergabe Ihrer personenbezogenen oder besonderen personenbezogenen Daten an einen Dritten (z.B. Maklerpool, Intermediär oder Rechtsnachfolger) über die Einwilligung in die Datenübermittlung in Kenntnis gesetzt. Selbstverständlich können Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen und besonderen personenbezogenen Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten
Verarbeitung Ihrer besonderen personenbezogenen Daten durch den Makler
Ihre personenbezogenen Daten werden vom Makler im Rahmen Ihres Vermittlungsauftrages zur vertragsbezogenen Beratung und Bearbeitung erhoben und verarbeitet sowie vom Makler zu diesem Zweck an von ihm angefragte Produktanbieter (wie z. B. Versicherungen, Investmentgesellschaften, Initiatoren für geschlossene Fonds, Banken, Bausparkassen) übermittelt und von diesen zur Risikovoranfrage und/oder Antragsprüfung verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Soweit Gegenstand eines Auftrags von Ihnen an den Makler, können vom Makler zur Betreuung bereits zwischen Ihnen und Produktanbietern bestehender Verträge ebenfalls Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Daneben kann, in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Produktes, auch die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art 9 Abs.1 DSGVO, insbesondere von Gesundheitsdaten, biometrischen und genetischen Daten, erforderlich sein. Soweit die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für die Vermittlung des von Ihnen gewünschten Produkts erforderlich ist, basiert die Verarbeitung auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
Hinsichtlich meiner von mir für die beauftragte Vermittlung einer Versicherung angegebenen besonderen personenbezogenen Daten
willige ich ein, dass der Makler die von mir in meinem Antrag oder meiner Voranfrage genannten und zukünftig von mir mitgeteilten besonderen personenbezogenen Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten und biometrischen sowie genetischen Daten, verarbeiten und an die von ihm angefragten Versicherer übermitteln darf, soweit dies jeweils zur Beratung, Vermittlung und Prüfung meines Antrages oder meiner Voranfrage sowie zur Betreuung meiner Verträge erforderlich ist. Soweit ich den Makler mit der Betreuung von schon bestehenden Verträgen beauftragt habe, erstreckt sich meine vorstehende Einwilligung auch auf die zu diesen Verträgen gehörenden Gesundheitsdaten sowie biometrischen und genetischen Daten.
Datenverarbeitung biometrischer Merkmale
Der Makler, der Maklerpool, der Intermediär sowie der Versicherer nutzt zur zweifelsfreien elektronischen Kommunikation biometrische Merkmale, insbesondere ihre biometrische Unterschrift und entsprechende Technologien hierzu um die biometrischen Merkmale Ihrer Unterschrift, etwa Schreibgeschwindigkeit, Schreibrichtung, Schreibpausen, Andruck sowie Schreibwinkel zu verarbeiten. Wenn Sie Dokumente mit einer biometrischen elektronischen Unterschrift unterschreiben, wird Ihre biometrische elektronische Unterschrift zum Zwecke der Legitimation vom Makler, dem Maklerpool und dem Versicherer verarbeitet und von diesen gespeichert und übermittelt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer biometrischen Merkmale ist ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
Ich willige ein, dass der Makler, der vom Makler genutzte Maklerpool, Intermediär sowie der jeweils angefragte Versicherer beziehungsweise der Produktgeber meine biometrischen Daten, insbesondere meine biometrische elektronische Unterschrift zum Zwecke der Legitimation verarbeiten, speichern und übermitteln darf.
Einwilligung in die Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung zur Durchführung von Risikovoranfragen in der Lebens- und
Krankenversicherung
Zur Bearbeitung Ihrer Risikovoranfrage muss der angesprochene Versicherer auch Gesundheitsdaten oder andere besonders schutzwürdige Daten verarbeiten. In den nachfolgend genannten Fällen benötigt der Versicherer dazu Ihre Einwilligung. Darüber hinaus benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung, um der Schweigepflicht unterliegende Informationen an einbezogene Dritte, z. B. Rückversicherer, weiterleiten zu dürfen. Der Schweigepflicht unterliegen insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Die Links zu den Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei den angesprochenen Versicherern finden Sie in der beigefügten Liste.
Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten durch die Versicherung
Zur Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten bei der Risikoprüfung benötigt der Versicherer Ihre Einwilligungserklärung. In der Risikoprüfung kann der Versicherer auch automatisierte Verfahren zur Einschätzung individueller Risiken nutzen. Dadurch kann zügig und kostengünstig entschieden werden, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz geboten werden kann.
Der Versicherer speichert Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Daten, solange dies zur Abwicklung der Risikovoranfrage erforderlich ist, insbesondere solange ein ausgesprochenes Angebot oder Konditionen aufrechterhalten werden oder noch mit einem Antrag zu rechnen ist.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
Ich willige ein, dass der angesprochene Versicherer meine im Rahmen dieser Risikovoranfrage und in einem früheren Antrag oder Vertragsverhältnis mitgeteilten Gesundheitsdaten verarbeitet, soweit dies zur Abwicklung der Risikovoranfrage erforderlich ist. Des Weiteren willige ich ein, dass meine Gesundheitsdaten in der Risikoprüfung in einem Verfahren zur automatisierten Entscheidung im Einzelfall verarbeitet werden können.
Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und anderer der Schweigepflicht unterliegenden Informationen an Stellen außerhalb der Versicherung
Für die Risikoprüfung kann es notwendig sein, Ihre Daten an Stellen außerhalb der Versicherung weiterzugeben. Dies geschieht regelmäßig
auf gesetzlicher Grundlage, z. B. an Auftragsverarbeiter. In den nachfolgenden Fällen ist eine Einwilligung bzw. eine Schweigepflichtentbindung erforderlich.
Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister
Der Versicherer überträgt bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung auf andere Gesellschaften seiner Versicherungsgruppe oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind vertraglich oder gesetzlich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheitsowie ggf. zur Geheimhaltung verpflichtet. Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten durch einige Dienstleister benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung. Er führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über diese Dienstleister und Kategorien von Dienstleistern unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die jeweils aktuelle Liste kann im Internet unter der beim jeweiligen Versicherer angegebenen Internetadresse eingesehen oder bei ihm angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Dienstleister benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung.
Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer der Schweigepflicht unterliegenden Daten durch in der Liste gekennzeichnete Dienstleister kann der Versicherer auch eine Schweigepflichtentbindung benötigen.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung hierzu:
Ich willige ein, dass der angesprochene Versicherer meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Dienstleister
übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im Rahmen der Risikoprüfung im gleichen Umfang
verarbeitet werden, wie der Versicherer dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im
Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und weiterer der Schweigepflicht unterliegenden Daten von ihrer Schweigepflicht.
Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um Ihr Risiko zu prüfen, kann der Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko machen kann, ist es möglich, dass der Versicherer die Risikovoranfrage der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risikoprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten sowie mit diesen kompatiblen Zwecken (z. B.
Statistik, wissenschaftliche Forschung) verarbeitet.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung hierzu:
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten zur Risikoprüfung –soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verarbeitet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den angefragten Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer der Schweigepflicht unterliegenden Daten von ihrer Schweigepflicht.
Rückübermittlung vom Versicherer an den anfragenden Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler, der die Voranfrage gestellt hat, wird vom Versicherer darüber informiert, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihnen Versicherungsschutz gewährt werden könnte.
Für die Datenweitergabe in diesen Fällen benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an die Maklerpools, denen der Versicherungsmakler angehört, andere zwischengeschaltete Makler oder Intermediäre (siehe dazu nachfolgenden Abschnitt d)) sowie für von den vorgenannten Maklern mit der Entgegennahme von Daten beauftragte Dienstleistungsgesellschaften.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung hierzu:
Ich willige ein, dass der angesprochene Versicherer personenbezogenen Daten, sowie meine Gesundheitsdaten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den anfragenden Versicherungsmakler, seine Maklerpools, zwischengeschaltete Makler und von den vorgenannten Maklern eingeschaltete Intermediäre oder Dienstleistungsgesellschaften übermitteln darf. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den angefragten Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und ggf. weiteren der Schweigepflicht unterliegenden Daten von ihrer Schweigepflicht.
Verarbeitung von genetischen Daten in der Lebensversicherung
Auch genetische Untersuchungen und Analysen können relevante Informationen über Ihren Gesundheitszustand enthalten. Daher kann es in
der Risikoprüfung erforderlich sein, dass der Versicherer Ergebnisse und Daten solcher Untersuchungen und Analysen verarbeitet. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrages wird keine Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangt.
Der Versicherer verarbeitet in der Lebens‑, Berufsunfähigkeits‑, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung die vom Versicherungsmakler erhaltenen Ergebnisse und Daten aus genetischen Untersuchungen und Analysen zur Risikoprüfung, wenn eine Leistung von mehr als 300.000 Euro oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente angefragt wird. In allen anderen Fällen verarbeitet der Versicherer für die Risikoprüfung Informationen über bei Ihnen bestehende Krankheiten auch dann, wenn sie durch genetische Untersuchungen oder Analysen festgestellt worden sind. Zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
Ich willige ein, dass der Versicherer meine genetischen Daten im oben beschriebenen Umfang
• entsprechend zur Bearbeitung der Risikovoranfrage verarbeitet;
• entsprechend an die in der erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass sie von diesen für die angeführten
Zwecke im gleichen Umfang verarbeitet werden, wie der Versicherer dies tun dürfte;
• entsprechend an Rückversicherungen übermittelt und dass sie von diesen zu den genannten Zwecken verarbeitet werden.
Einschaltung von Maklerpools und weiteren Intermediären
Im Falle der Einschaltung eines Maklerpools erhält dieser – wie der Makler selbst — die auf die jeweilige Voranfrage, den jeweiligen Antrag
sowie ggf. nachfolgenden Vertrag und die auf die Durchführung des Vertrages bezogenen personenbezogenen Daten von Ihnen inkl. etwaiger
Gesundheitsdaten, etwa bei Krankenversicherungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen.
Die Vermittlung eines Vertrages und dessen anschließende Betreuung bzw. die Betreuung bereits bestehender Verträge durch Ihren Makler erfolgt sodann mit der Unterstützung eines konkreten Maklerpools. Soweit der Makler den Maklerpool wechseln sollte, wäre es erforderlich, die betreuten Verträge inklusive der dazu gehörenden Daten, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa Gesundheitsdaten, auf den neuen Maklerpool zu übertragen.
Es kommt insoweit ebenso in Betracht, dass der Makler sich zusätzlich oder alternativ der Unterstützung weiterer Intermediäre bedient, wie z. B. von sog. Maklerverbünden, Transaktionsplattformen (insb. im Bankenbereich), etc. Diese Intermediäre unterstützen die Tätigkeit des Maklers, indem sie bspw. Zugang zu Produktgebern herstellen, Deckungskonzepte anbieten oder im Falle des Maklerverbundes verschiedene Dienstleistungen für die Tätigkeit des Maklers günstiger anbieten.
Es kommen insofern für den Makler insbesondere folgende Maklerpools und Intermediäre in Betracht:
Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München. (Datenschutzinformation nach Art. 14 DSGVO Fondsfinanz)
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu:
Ich willige ein, dass den Maklerpools und/oder weiteren Intermediären, deren sich der Makler zur Vermittlung und Betreuung meines Vermittlungsauftrags bedient, meine personenbezogenen Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten, biometrische und genetische Daten, übermittelt werden. Diese Maklerpools und/oder Intermediäre dürfen die übermittelten Daten dazu sowie zur damit verbundenen Kommunikation mit den jeweiligen Produktanbietern verwenden. Zudem willige ich ein, dass Gesundheitsdaten, bei einem Maklerpoolwechsel zum neuen Maklerpool übermittelt und in der Folge von diesem zu vorgenannten Zwecken verwendet werden dürfen.
Verarbeitung Ihrer Daten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt
Der Makler, der Maklerpool und/oder Intermediär, an den ihre personenbezogenen Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Durchführung der Risikovoranfrage so lange das Ihnen unterbreitete Angebot oder die individuellen Vertragskonditionen aufrechterhalten werden und mit einer Annahme des Angebots gerechnet werden kann, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Angebotserstellung durch den jeweiligen Versicherer, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Speicherdauer vorschreiben.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
Ich willige ein, dass der Makler, sowie der Maklerpool und/oder Intermediär meine Daten, inkl. Meiner besonderen personenbezogenen Daten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – auch über die Risikovoranfrage hinaus verarbeiten. Den genauen Speicherzeitraum können Sie der Datenschutzinformation des jeweiligen Verarbeiters entnehmen.
Informationsfluss vom Produktanbieter an Ihren Makler und an den eingeschalteten Maklerpool sowie Intermediär, wenn eine Vertragsbeziehungmit dem Produktanbieter zustande kommt
Kommt aufgrund der Vermittlung des Maklers mit einem Produktanbieter eine Vertragsbeziehung zwischen dem Produktanbieter und Ihnen zustande und / oder übernimmt der Makler die Betreuung eines bereits bestehenden Vertrags, benötigt der Makler sowie der von ihm jeweils
eingeschaltete Maklerpool und/oder Intermediär zum Zwecke der Betreuung des jeweiligen Vertrages von dem Produktanbieter verschiedene
hierfür nötige Daten von Ihnen — einschließlich solcher, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen (z.B. zum Inhalt des Vertrages, Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken etc.). Dazu können auch nach § 203 StGB geschützte Daten gehören. Zur Begründung der Vertragsbeziehung kann eine entsprechende Rückinformation auch bereits vor Vertragsabschluss erfolgen.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung dazu:
Ich willige ein, dass der Makler sowie ein von ihm eingeschalteter Maklerpool und/oder Intermediär von den Produktanbietern, mit denen
ich durch die Vermittlung des Maklers eine Vertragsbeziehung habe, jeweils die zum Zweck der Betreuung meines Vertrages erforderlichen
Daten, auch diesbezügliche Gesundheitsdaten sowie nach § 203 StGB geschützte Daten, erhalten und die Daten jeweils zu diesem Zweck
verarbeiten und nutzen dürfen. Zugleich entbinde ich die wegen eines Vertragsabschlusses angefragten bzw. die vertragsführenden Produktanbieter von Kranken‑, Lebens- und Unfallversicherungen sowie die für den Produktanbieter tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Meine vorstehende Einwilligung erstreckt sich auch auf Daten von bereits bestehenden Verträgen, die von dem Makler auftragsgemäß zur Betreuung übernommen wurden.
Datenweitergabe an den Nachfolger Ihres Maklers
Damit im Falle der Veräußerung des Unternehmens des Maklers an einen Nachfolger Ihr Vertrag durch den Nachfolger lückenlos weiterbetreut werden kann, benötigt der Nachfolger Zugriff auf Ihre Daten inklusive etwaiger von Ihnen angegebener Gesundheitsdaten und genetischen Daten. Vor einer solchen Übertragung wird der Makler Sie darüber sowie über den Rechtsnachfolger gesondert und ausdrücklich informieren. Sie haben sodann die Möglichkeit, der Übertragung zu widersprechen.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu:
Ich willige ein, dass der Makler im Falle der Veräußerung seines Unternehmens meine ihm von mir bekanntgegebenen oder von den Produktanbietern erhaltenen Daten inkl. meiner Gesundheitsdaten, biometrischen und genetischen Daten an den Rechtsnachfolger weitergeben und dieser die Daten zum Zwecke der Betreuung meiner Verträge und zu meiner Beratung verwenden darf, soweit ich nach entsprechender vorheriger Information nicht zuvor widersprochen habe. Es steht Ihnen frei, die Einwilligungen / Schweigepflichtentbindungen ganz oder teilweise nicht abzugeben oder jederzeit später zu widerrufen.
Das Vorliegen einer Einwilligung ist allerdings Voraussetzung dafür, dass der Makler den von Ihnen erteilten Auftrag erfüllen kann. Unter Umständen kann eine Einschränkung der Maklerleistungen oder sogar die Beendigung des Maklervertrags die Folge sein. Diese Folge kann sich z. B. ergeben, wenn sich der Makler nicht mehr der Unterstützung eines Maklerpools bedienen oder keine Anfragen mehr bei Produktanbietern tätigen kann.