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Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zur Daten­ver­ein­ba­rung & Schweigepflichtenbindung

Über­blick und Inhalt die­ser Erklä­rung

Sie wün­schen im Rah­men Ihres Mak­ler­auf­tra­ges durch den Mak­ler ( Harald Stro­bel — Burg­fi­nanz, Har­den­burg­str. 9, 67354 Römer­berg )
eine Bera­tung bzw. die Ver­mitt­lung eines Ver­si­che­rungs­ver­trags und /oder einer Finanz­an­la­ge. Dar­über hin­aus oder alter­na­tiv wün­schen Sie die Betreu­ung und Ver­wal­tung Ihrer bereits bestehen­den Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge oder Finanz­an­la­gen. Zur Erfül­lung die­ses Auf­tra­ges benö­tigt der Mak­ler Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (im Fol­gen­den kurz: „Daten“). Die­se wer­den von Ihnen im Rah­men von Daten­auf­nah­men, Bera­tungs­do­ku­men­ta­tio­nen, Risi­ko­vor­anfra­gen, Ver­trags­an­trag oder ‑abschluss sowie der Ver­trags­be­treu­ung erho­ben. Die damit ver­bun­de­ne Ver­ar­bei­tung die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist dem Mak­ler zum Teil per gesetz­li­cher Erlaub­nis gestat­tet, ande­re Tei­le der Daten­ver­ar­bei­tung hin­ge­gen erfor­dern Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung, die Sie mit die­sem Doku­ment ertei­len. Sofern und soweit Ihre Ein­wil­li­gung dar­über hin­aus auch beson­de­re Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – z. B. Ihre Gesund­heits­da­ten, bio­me­tri­schen oder gene­ti­schen Daten (nach­fol­gend zusammen„besondere per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten“) – betrifft, weist Sie der Mak­ler inner­halb die­ses Doku­men­tes noch­mals aus­drück­lich dar­auf hin, dass bio­me­tri­sche Daten oder Gesund­heits­da­ten etc. Teil Ihrer Ein­wil­li­gung sind. Dar­über hin­aus benö­ti­gen Pro­dukt­an­bie­ter von Kranken‑, Lebens- und­Un­fall­ver­si­che­run­gen (im Fol­gen­den „Ver­si­che­rer“) für die für sie täti­gen Per­so­nen eine Ent­bin­dung von der Schwei­ge­pflicht, damit nach § 203 StGB geschütz­te Geheim­nis­se ihres per­sön­li­chen Lebens­be­reichs, und damit auch Gesund­heits­da­ten, an ande­re Stel­len, wie etwa Mak­ler­pools, über­mit­teln dür­fen. Dem­entspre­chend holt der Mak­ler mit die­sem Doku­ment auch Ein­wil­li­gun­gen für ande­re, daten­schutz­recht­lich eigen­ver­ant­wort­li­che Stel­len, wie z. B. Ver­si­che­rer und Mak­ler­pools ein, um im Inter­es­se des Kun­den eine Pro­zess­ver­ein­fa­chung und eine schnel­le­re Abwick­lung zu ermög­li­chen.
Um Ihnen mög­lichst vie­le Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten und Tari­fe mög­lichst vie­ler Anbie­ter anbie­ten zu kön­nen, kann es sein, dass sich der Mak­ler der Unter­stüt­zung eines sog. Mak­ler­pools und / oder wei­te­rer Inter­me­diä­re, wie z.B. Mak­ler­ver­bün­den, Trans­ak­ti­on- und  Abwick­lungs­platt­for­men (nach­fol­gend „Inter­me­diä­re“) bedient. Mak­ler­pools unter­stüt­zen ange­schlos­se­ne Mak­ler bei der Anbah­nung von Ver­trä­gen, ins­be­son­de­re der Ein­ho­lung von Ver­gleichs­ta­ri­fen und ‑ange­bo­ten, aber auch bei einer etwa­igen Begrün­dung und der Durch­füh­rung von Ver­trä­gen zwi­schen Kun­den (wie Ihnen) und Pro­dukt­an­bie­tern (wie z. B. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, Invest­ment­ge­sell­schaf­ten, Initia­to­ren für geschlos­se­ne Fonds, Ban­ken, Bau­spar­kas­sen) sowie bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Pro­dukt­an­bie­tern. Die Ertei­lung der Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, sowie beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und die Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung sind Gegen­stand des hie­si­gen Doku­ments. Soweit Infor­ma­tio­nen in die­sem Doku­ment ent­hal­ten sind, die­nen die­se dazu, Ihnen den Inhalt und die Reich­wei­te der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gund Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung trans­pa­rent zu machen.
In jedem Fall wer­den Sie im Zuge der Wei­ter­ga­be Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen oder beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an einen Drit­ten (z.B. Mak­ler­pool, Inter­me­di­är oder Rechts­nach­fol­ger) über die Ein­wil­li­gung in die Daten­über­mitt­lung in Kennt­nis gesetzt. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen und beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten jeder­zeit für die Zukunft widerrufen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten

Ver­ar­bei­tung Ihrer beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch den Makler

Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den vom Mak­ler im Rah­men Ihres Ver­mitt­lungs­auf­tra­ges zur ver­trags­be­zo­ge­nen Bera­tung und Bear­bei­tung erho­ben und ver­ar­bei­tet sowie vom Mak­ler zu die­sem Zweck an von ihm ange­frag­te Pro­dukt­an­bie­ter (wie z. B. Ver­si­che­run­gen, Invest­ment­ge­sell­schaf­ten, Initia­to­ren für geschlos­se­ne Fonds, Ban­ken,  Bau­spar­kas­sen) über­mit­telt und von die­sen zur Risi­ko­vor­anfra­ge und/oder Antrags­prü­fung ver­ar­bei­tet. Die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Soweit Gegen­stand eines Auf­trags von Ihnen an den Mak­ler, kön­nen vom Mak­ler zur Betreu­ung bereits zwi­schen Ihnen und Pro­dukt­an­bie­tern bestehen­der Ver­trä­ge eben­falls Daten von Ihnen ver­ar­bei­tet wer­den.
Dane­ben kann, in Abhän­gig­keit des von Ihnen gewähl­ten Pro­duk­tes, auch die Ver­ar­bei­tung von beson­de­ren Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gemäß Art 9 Abs.1 DSGVO, ins­be­son­de­re von Gesund­heits­da­ten, bio­me­tri­schen und gene­ti­schen Daten, erfor­der­lich sein. Soweit die Ver­ar­bei­tung beson­de­rer Kate­go­rien  per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten für die Ver­mitt­lung des von Ihnen gewünsch­ten Pro­dukts erfor­der­lich ist, basiert die Ver­ar­bei­tung auf Ihrer aus­drück­li­chen Ein­wil­li­gung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung hier­zu:
Hin­sicht­lich mei­ner von mir für die beauf­trag­te Ver­mitt­lung einer Ver­si­che­rung ange­ge­be­nen beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten
wil­li­ge ich ein, dass der Mak­ler die von mir in mei­nem Antrag oder mei­ner Vor­anfra­ge genann­ten und zukünf­tig von mir mit­ge­teil­ten beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wie z.B. Gesund­heits­da­ten und bio­me­tri­schen sowie gene­ti­schen Daten, ver­ar­bei­ten und an die von ihm ange­frag­ten Ver­si­che­rer über­mit­teln darf, soweit dies jeweils zur Bera­tung, Ver­mitt­lung und Prü­fung mei­nes Antra­ges oder mei­ner Vor­anfra­ge sowie zur Betreu­ung mei­ner Ver­trä­ge erfor­der­lich ist. Soweit ich den Mak­ler mit der Betreu­ung von schon bestehen­den Ver­trä­gen beauf­tragt habe, erstreckt sich mei­ne vor­ste­hen­de Ein­wil­li­gung auch auf die zu die­sen Ver­trä­gen gehö­ren­den Gesund­heits­da­ten sowie bio­me­tri­schen und gene­ti­schen Daten.

Daten­ver­ar­bei­tung bio­me­tri­scher Merkmale

Der Mak­ler, der Mak­ler­pool, der Inter­me­di­är sowie der Ver­si­che­rer nutzt zur zwei­fels­frei­en elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on bio­me­tri­sche Merk­ma­le, ins­be­son­de­re ihre bio­me­tri­sche Unter­schrift und ent­spre­chen­de Tech­no­lo­gien hier­zu um die bio­me­tri­schen Merk­ma­le Ihrer Unter­schrift, etwa Schreib­ge­schwin­dig­keit, Schreib­rich­tung, Schreib­pau­sen, Andruck sowie Schreib­win­kel zu ver­ar­bei­ten. Wenn Sie Doku­men­te mit einer bio­me­tri­schen elek­tro­ni­schen Unter­schrift unter­schrei­ben, wird Ihre bio­me­tri­sche elek­tro­ni­sche Unter­schrift zum Zwe­cke der Legi­ti­ma­ti­on vom Mak­ler, dem Mak­ler­pool und dem Ver­si­che­rer ver­ar­bei­tet und von die­sen gespei­chert und über­mit­telt. Rechts­grund­la­ge der Ver­ar­bei­tung Ihrer bio­me­tri­schen Merk­ma­le ist ihre Ein­wil­li­gung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass der Mak­ler, der vom Mak­ler genutz­te Mak­ler­pool, Inter­me­di­är sowie der jeweils ange­frag­te Ver­si­che­rer bezie­hungs­wei­se der Pro­dukt­ge­ber mei­ne bio­me­tri­schen Daten, ins­be­son­de­re mei­ne bio­me­tri­sche elek­tro­ni­sche Unter­schrift zum Zwe­cke der Legi­ti­ma­ti­on ver­ar­bei­ten, spei­chern und über­mit­teln darf.

Ein­wil­li­gung in die Daten­ver­ar­bei­tung und Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung zur Durch­füh­rung von Risi­ko­vor­anfra­gen in der Lebens- und
Krankenversicherung

Zur Bear­bei­tung Ihrer Risi­ko­vor­anfra­ge muss der ange­spro­che­ne Ver­si­che­rer auch Gesund­heits­da­ten oder ande­re beson­ders schutz­wür­di­ge Daten ver­ar­bei­ten. In den nach­fol­gend genann­ten Fäl­len benö­tigt der Ver­si­che­rer dazu Ihre Ein­wil­li­gung. Dar­über hin­aus benö­tigt der Ver­si­che­rer Ihre Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung, um der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen­de Infor­ma­tio­nen an ein­be­zo­ge­ne Drit­te, z. B. Rück­ver­si­che­rer, wei­ter­lei­ten zu dür­fen. Der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen ins­be­son­de­re Ihre Gesund­heits­da­ten. Die Links zu den Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten bei den ange­spro­che­nen Ver­si­che­rern fin­den Sie in der bei­gefüg­ten Lis­te.
Ver­ar­bei­tung Ihrer Gesund­heits­da­ten durch die Versicherung

Zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Gesund­heits­da­ten bei der Risi­ko­prü­fung benö­tigt der Ver­si­che­rer Ihre Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung. In der Risi­ko­prü­fung kann der Ver­si­che­rer auch auto­ma­ti­sier­te Ver­fah­ren zur Ein­schät­zung indi­vi­du­el­ler Risi­ken nut­zen. Dadurch kann zügig und kos­ten­güns­tig ent­schie­den wer­den, ob und zu wel­chen Bedin­gun­gen Ver­si­che­rungs­schutz gebo­ten wer­den kann.
Der Ver­si­che­rer spei­chert Ihre im Rah­men der Risi­ko­prü­fung erho­be­nen Daten, solan­ge dies zur Abwick­lung der Risi­ko­vor­anfra­ge erfor­der­lich ist, ins­be­son­de­re solan­ge ein aus­ge­spro­che­nes Ange­bot oder Kon­di­tio­nen auf­recht­erhal­ten wer­den oder noch mit einem Antrag zu rech­nen ist.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass der ange­spro­che­ne Ver­si­che­rer mei­ne im Rah­men die­ser Risi­ko­vor­anfra­ge und in einem frü­he­ren Antrag oder Ver­trags­ver­hält­nis mit­ge­teil­ten Gesund­heits­da­ten ver­ar­bei­tet, soweit dies zur Abwick­lung der Risi­ko­vor­anfra­ge erfor­der­lich ist. Des Wei­te­ren wil­li­ge ich ein, dass mei­ne Gesund­heits­da­ten in der Risi­ko­prü­fung in einem Ver­fah­ren zur auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dung im Ein­zel­fall ver­ar­bei­tet wer­den können.

Wei­ter­ga­be Ihrer Gesund­heits­da­ten und ande­rer der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen an Stel­len außer­halb der Versicherung

Für die Risi­ko­prü­fung kann es not­wen­dig sein, Ihre Daten an Stel­len außer­halb der Ver­si­che­rung wei­ter­zu­ge­ben. Dies geschieht regel­mä­ßig
auf gesetz­li­cher Grund­la­ge, z. B. an Auf­trags­ver­ar­bei­ter. In den nach­fol­gen­den Fäl­len ist eine Ein­wil­li­gung bzw. eine Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung erforderlich.

Über­tra­gung von Auf­ga­ben auf Dienstleister

Der Ver­si­che­rer über­trägt bestimm­te Auf­ga­ben im Bereich der Risi­ko­prü­fung auf ande­re Gesell­schaf­ten sei­ner Ver­si­che­rungs­grup­pe oder einen ande­ren Dienst­leis­ter. Alle Dienst­leis­ter sind ver­trag­lich oder gesetz­lich zur Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten über den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heits­o­wie ggf. zur Geheim­hal­tung ver­pflich­tet. Für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Gesund­heits­da­ten durch eini­ge Dienst­leis­ter benö­tigt der Ver­si­che­rer Ihre Ein­wil­li­gung. Er führt eine fort­lau­fend aktua­li­sier­te Lis­te über die­se Dienst­leis­ter und Kate­go­rien von Dienst­leis­tern unter Anga­be der über­tra­ge­nen Auf­ga­ben. Die jeweils aktu­el­le Lis­te kann im Inter­net unter der beim jewei­li­gen Ver­si­che­rer ange­ge­be­nen Inter­net­adres­se ein­ge­se­hen oder bei ihm ange­for­dert wer­den. Für die Wei­ter­ga­be Ihrer Gesund­heits­da­ten an und die Ver­wen­dung durch die in der Lis­te genann­ten Dienst­leis­ter benö­tigt der Ver­si­che­rer Ihre Ein­wil­li­gung.
Für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Gesund­heits­da­ten und wei­te­rer der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen­den Daten durch in der Lis­te gekenn­zeich­ne­te Dienst­leis­ter kann der Ver­si­che­rer auch eine Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung benötigen.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung und Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass der ange­spro­che­ne Ver­si­che­rer mei­ne Gesund­heits­da­ten an die in der oben erwähn­ten Lis­te genann­ten Dienst­leis­ter
über­mit­telt und dass die Gesund­heits­da­ten dort für die ange­führ­ten Zwe­cke im Rah­men der Risi­ko­prü­fung im glei­chen Umfang
ver­ar­bei­tet wer­den, wie der Ver­si­che­rer dies tun dürf­te. Soweit erfor­der­lich, ent­bin­de ich die für den Ver­si­che­rer täti­gen Per­so­nen im
Hin­blick auf die Wei­ter­ga­be von Gesund­heits­da­ten und wei­te­rer der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen­den Daten von ihrer Schweigepflicht.

Daten­wei­ter­ga­be an Rückversicherungen

Um Ihr Risi­ko zu prü­fen, kann der Ver­si­che­rer Rück­ver­si­che­run­gen ein­schal­ten, die das Risi­ko ganz oder teil­wei­se über­neh­men. Damit sich die Rück­ver­si­che­rung ein eige­nes Bild über das Risi­ko machen kann, ist es mög­lich, dass der Ver­si­che­rer die Risi­ko­vor­anfra­ge der Rück­ver­si­che­rung vor­legt. Das ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me beson­ders hoch ist oder es sich um ein schwie­rig ein­zu­stu­fen­des Risi­ko han­delt.
Dar­über hin­aus ist es mög­lich, dass die Rück­ver­si­che­rung den Ver­si­che­rer auf­grund ihrer beson­de­ren Sach­kun­de bei der Risi­ko­prü­fung sowie bei der Bewer­tung von Ver­fah­rens­ab­läu­fen unter­stützt. Außer­dem wer­den Daten über Ihre bestehen­den Ver­trä­ge und Anträ­ge im erfor­der­li­chen Umfang an Rück­ver­si­che­run­gen wei­ter­ge­ge­ben, damit die­se über­prü­fen kön­nen, ob und in wel­cher Höhe sie sich an dem Risi­ko betei­li­gen kön­nen.
Zu den oben genann­ten Zwe­cken wer­den mög­lichst anony­mi­sier­te bzw. pseud­ony­mi­sier­te Daten, jedoch auch per­so­nen­be­zo­ge­ne Gesund­heits­an­ga­ben ver­wen­det.
Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den von den Rück­ver­si­che­run­gen nur zu den vor­ge­nann­ten sowie mit die­sen kom­pa­ti­blen Zwe­cken (z. B.
Sta­tis­tik, wis­sen­schaft­li­che For­schung) verarbeitet.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung und Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass mei­ne Gesund­heits­da­ten zur Risi­ko­prü­fung –soweit erfor­der­lich – an Rück­ver­si­che­run­gen über­mit­telt und dort zu den genann­ten Zwe­cken ver­ar­bei­tet wer­den. Soweit erfor­der­lich, ent­bin­de ich die für den ange­frag­ten Ver­si­che­rer täti­gen Per­so­nen im Hin­blick auf die Gesund­heits­da­ten und wei­te­rer der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen­den Daten von ihrer Schweigepflicht.

Rück­über­mitt­lung vom Ver­si­che­rer an den anfra­gen­den Versicherungsmakler

Der Ver­si­che­rungs­mak­ler, der die Vor­anfra­ge gestellt hat, wird vom Ver­si­che­rer dar­über infor­miert, ob und ggf. unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen (z. B. Annah­me mit Risi­ko­zu­schlag, Aus­schlüs­se bestimm­ter Risi­ken) Ihnen Ver­si­che­rungs­schutz gewährt wer­den könn­te.
Für die Daten­wei­ter­ga­be in die­sen Fäl­len benö­tigt der Ver­si­che­rer Ihre Ein­wil­li­gung. Die Ein­wil­li­gung gilt auch für die Über­mitt­lung von Gesund­heits­da­ten an die Mak­ler­pools, denen der Ver­si­che­rungs­mak­ler ange­hört, ande­re zwi­schen­ge­schal­te­te Mak­ler oder Inter­me­diä­re (sie­he dazu nach­fol­gen­den Abschnitt d)) sowie für von den vor­ge­nann­ten Mak­lern mit der Ent­ge­gen­nah­me von Daten beauf­trag­te Dienstleistungsgesellschaften.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung und Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass der ange­spro­che­ne Ver­si­che­rer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, sowie mei­ne Gesund­heits­da­ten in den oben genann­ten Fäl­len – soweit erfor­der­lich – an den anfra­gen­den Ver­si­che­rungs­mak­ler, sei­ne Mak­ler­pools, zwi­schen­ge­schal­te­te Mak­ler und von den vor­ge­nann­ten Mak­lern ein­ge­schal­te­te Inter­me­diä­re oder Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaf­ten über­mit­teln darf. Soweit erfor­der­lich, ent­bin­de ich die für den  ange­frag­ten Ver­si­che­rer täti­gen Per­so­nen im Hin­blick auf die Gesund­heits­da­ten und ggf. wei­te­ren der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen­den Daten von ihrer Schweigepflicht.

Ver­ar­bei­tung von gene­ti­schen Daten in der Lebensversicherung

Auch gene­ti­sche Unter­su­chun­gen und Ana­ly­sen kön­nen rele­van­te Infor­ma­tio­nen über Ihren Gesund­heits­zu­stand ent­hal­ten. Daher kann es in
der Risi­ko­prü­fung erfor­der­lich sein, dass der Ver­si­che­rer Ergeb­nis­se und Daten sol­cher Unter­su­chun­gen und Ana­ly­sen ver­ar­bei­tet. Für den Abschluss eines Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges wird kei­ne Vor­nah­me gene­ti­scher Unter­su­chun­gen oder Ana­ly­sen ver­langt.
Der Ver­si­che­rer ver­ar­bei­tet in der Lebens‑, Berufsunfähigkeits‑, Erwerbs­un­fä­hig­keits- und Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung die vom  Ver­si­che­rungs­mak­ler erhal­te­nen Ergeb­nis­se und Daten aus gene­ti­schen Unter­su­chun­gen und Ana­ly­sen zur Risi­ko­prü­fung, wenn eine Leis­tung von mehr als 300.000 Euro oder mehr als 30.000 Euro Jah­res­ren­te ange­fragt wird. In allen ande­ren Fäl­len ver­ar­bei­tet der Ver­si­che­rer für die Risi­ko­prü­fung Infor­ma­tio­nen über bei Ihnen bestehen­de Krank­hei­ten auch dann, wenn sie durch gene­ti­sche Unter­su­chun­gen oder Ana­ly­sen fest­ge­stellt wor­den sind. Zur Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung die­ser Daten benö­tigt der Ver­si­che­rer Ihre Ein­wil­li­gung und  Schweigepflichtentbindung.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass der Ver­si­che­rer mei­ne gene­ti­schen Daten im oben beschrie­be­nen Umfang
• ent­spre­chend zur Bear­bei­tung der Risi­ko­vor­anfra­ge ver­ar­bei­tet;
• ent­spre­chend an die in der erwähn­ten Lis­te genann­ten Stel­len über­mit­telt und dass sie von die­sen für die ange­führ­ten
Zwe­cke im glei­chen Umfang ver­ar­bei­tet wer­den, wie der Ver­si­che­rer dies tun dürf­te;
• ent­spre­chend an Rück­ver­si­che­run­gen über­mit­telt und dass sie von die­sen zu den genann­ten Zwe­cken ver­ar­bei­tet werden.

Ein­schal­tung von Mak­ler­pools und wei­te­ren Intermediären

Im Fal­le der Ein­schal­tung eines Mak­ler­pools erhält die­ser – wie der Mak­ler selbst — die auf die jewei­li­ge Vor­anfra­ge, den jewei­li­gen Antrag
sowie ggf. nach­fol­gen­den Ver­trag und die auf die Durch­füh­rung des Ver­tra­ges bezo­ge­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Ihnen inkl. etwa­iger
Gesund­heits­da­ten, etwa bei Kran­ken­ver­si­che­rungs- oder Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen.
Die Ver­mitt­lung eines Ver­tra­ges und des­sen anschlie­ßen­de Betreu­ung bzw. die Betreu­ung bereits bestehen­der Ver­trä­ge durch Ihren Mak­ler erfolgt sodann mit der Unter­stüt­zung eines kon­kre­ten Mak­ler­pools. Soweit der Mak­ler den Mak­ler­pool wech­seln soll­te, wäre es erfor­der­lich, die betreu­ten Ver­trä­ge inklu­si­ve der dazu gehö­ren­den Daten, auch beson­de­re Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, etwa Gesund­heits­da­ten, auf den neu­en Mak­ler­pool zu über­tra­gen.
Es kommt inso­weit eben­so in Betracht, dass der Mak­ler sich zusätz­lich oder alter­na­tiv der Unter­stüt­zung wei­te­rer Inter­me­diä­re bedient, wie z. B. von sog. Mak­ler­ver­bün­den, Trans­ak­ti­ons­platt­for­men (insb. im Ban­ken­be­reich), etc. Die­se Inter­me­diä­re unter­stüt­zen die Tätig­keit des Mak­lers, indem sie bspw. Zugang zu Pro­dukt­ge­bern her­stel­len, Deckungs­kon­zep­te anbie­ten oder im Fal­le des Mak­ler­ver­bun­des ver­schie­de­ne Dienst­leis­tun­gen für die Tätig­keit des Mak­lers güns­ti­ger anbie­ten.
Es kom­men inso­fern für den Mak­ler ins­be­son­de­re fol­gen­de Mak­ler­pools und Inter­me­diä­re in Betracht:
Fonds Finanz Mak­ler­ser­vice GmbH, Ries­stra­ße 25, 80992 Mün­chen. (Daten­schutz­in­for­ma­ti­on nach Art. 14 DSGVO Fondsfinanz)

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung dazu:
Ich wil­li­ge ein, dass den Mak­ler­pools und/oder wei­te­ren Inter­me­diä­ren, deren sich der Mak­ler zur Ver­mitt­lung und Betreu­ung mei­nes Ver­mitt­lungs­auf­trags bedient, mei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ein­schließ­lich beson­de­rer Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten wie Gesund­heits­da­ten, bio­me­tri­sche und gene­ti­sche Daten, über­mit­telt wer­den. Die­se Mak­ler­pools und/oder Inter­me­diä­re dür­fen die über­mit­tel­ten Daten dazu sowie zur damit ver­bun­de­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den jewei­li­gen Pro­dukt­an­bie­tern ver­wen­den. Zudem wil­li­ge ich ein, dass Gesund­heits­da­ten, bei einem Mak­ler­pool­wech­sel zum neu­en Mak­ler­pool über­mit­telt und in der Fol­ge von die­sem zu vor­ge­nann­ten Zwe­cken ver­wen­det wer­den dürfen.

Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten, wenn der Ver­trag nicht zustan­de kommt

Der Mak­ler, der Mak­ler­pool und/oder Inter­me­di­är, an den ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­schließ­lich beson­de­rer Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten über­mit­telt wer­den, ver­ar­bei­tet Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ein­schließ­lich beson­de­rer Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, zur Durch­füh­rung der Risi­ko­vor­anfra­ge so lan­ge das Ihnen unter­brei­te­te Ange­bot oder die indi­vi­du­el­len Ver­trags­kon­di­tio­nen auf­recht­erhal­ten wer­den und mit einer Annah­me des Ange­bots gerech­net wer­den kann, längs­tens jedoch für einen Zeit­raum von 6 Mona­ten ab Ange­bots­er­stel­lung durch den jewei­li­gen Ver­si­che­rer, sofern nicht gesetz­li­che Vor­schrif­ten eine län­ge­re Spei­cher­dau­er vorschreiben.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung hier­zu:
Ich wil­li­ge ein, dass der Mak­ler, sowie der Mak­ler­pool und/oder Inter­me­di­är mei­ne Daten, inkl. Mei­ner beson­de­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten – wenn der Ver­trag nicht zustan­de kommt – auch über die Risi­ko­vor­anfra­ge hin­aus ver­ar­bei­ten. Den genau­en Spei­cher­zeit­raum kön­nen Sie der Daten­schutz­in­for­ma­ti­on des jewei­li­gen Ver­ar­bei­ters entnehmen.

Infor­ma­ti­ons­fluss vom Pro­dukt­an­bie­ter an Ihren Mak­ler und an den ein­ge­schal­te­ten Mak­ler­pool sowie Inter­me­di­är, wenn eine Ver­trags­be­zie­hung­mit dem Pro­dukt­an­bie­ter zustan­de kommt

Kommt auf­grund der Ver­mitt­lung des Mak­lers mit einem Pro­dukt­an­bie­ter eine Ver­trags­be­zie­hung zwi­schen dem Pro­dukt­an­bie­ter und Ihnen zustan­de und / oder über­nimmt der Mak­ler die Betreu­ung eines bereits bestehen­den Ver­trags, benö­tigt der Mak­ler sowie der von ihm jeweils
ein­ge­schal­te­te Mak­ler­pool und/oder Inter­me­di­är zum Zwe­cke der Betreu­ung des jewei­li­gen Ver­tra­ges von dem Pro­dukt­an­bie­ter ver­schie­de­ne
hier­für nöti­ge Daten von Ihnen — ein­schließ­lich sol­cher, die Rück­schlüs­se auf Ihre Gesund­heit zulas­sen (z.B. zum Inhalt des Ver­tra­ges, Annah­me mit Risi­ko­zu­schlag, Aus­schlüs­se bestimm­ter Risi­ken etc.). Dazu kön­nen auch nach § 203 StGB geschütz­te Daten gehö­ren. Zur Begrün­dung der Ver­trags­be­zie­hung kann eine ent­spre­chen­de Rück­in­for­ma­ti­on auch bereits vor Ver­trags­ab­schluss erfolgen.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung und Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung dazu:
Ich wil­li­ge ein, dass der Mak­ler sowie ein von ihm ein­ge­schal­te­ter Mak­ler­pool und/oder Inter­me­di­är von den Pro­dukt­an­bie­tern, mit denen
ich durch die Ver­mitt­lung des Mak­lers eine Ver­trags­be­zie­hung habe, jeweils die zum Zweck der Betreu­ung mei­nes Ver­tra­ges erfor­der­li­chen
Daten, auch dies­be­züg­li­che Gesund­heits­da­ten sowie nach § 203 StGB geschütz­te Daten, erhal­ten und die Daten jeweils zu die­sem Zweck
ver­ar­bei­ten und nut­zen dür­fen. Zugleich ent­bin­de ich die wegen eines Ver­trags­ab­schlus­ses ange­frag­ten bzw. die ver­trags­füh­ren­den Pro­dukt­an­bie­ter von Kranken‑, Lebens- und Unfall­ver­si­che­run­gen sowie die für den Pro­dukt­an­bie­ter täti­gen Per­so­nen von ihrer  Schwei­ge­pflicht.
Mei­ne vor­ste­hen­de Ein­wil­li­gung erstreckt sich auch auf Daten von bereits bestehen­den Ver­trä­gen, die von dem Mak­ler auf­trags­ge­mäß zur Betreu­ung über­nom­men wurden.

Daten­wei­ter­ga­be an den Nach­fol­ger Ihres Maklers

Damit im Fal­le der Ver­äu­ße­rung des Unter­neh­mens des Mak­lers an einen Nach­fol­ger Ihr Ver­trag durch den Nach­fol­ger lücken­los wei­ter­be­treut wer­den kann, benö­tigt der Nach­fol­ger Zugriff auf Ihre Daten inklu­si­ve etwa­iger von Ihnen ange­ge­be­ner Gesund­heits­da­ten und gene­ti­schen Daten. Vor einer sol­chen Über­tra­gung wird der Mak­ler Sie dar­über sowie über den Rechts­nach­fol­ger geson­dert und aus­drück­lich infor­mie­ren. Sie haben sodann die Mög­lich­keit, der Über­tra­gung zu widersprechen.

Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gung dazu:
Ich wil­li­ge ein, dass der Mak­ler im Fal­le der Ver­äu­ße­rung sei­nes Unter­neh­mens mei­ne ihm von mir bekannt­ge­ge­be­nen oder von den Pro­dukt­an­bie­tern erhal­te­nen Daten inkl. mei­ner Gesund­heits­da­ten, bio­me­tri­schen und gene­ti­schen Daten an den Rechts­nach­fol­ger wei­ter­ge­ben und die­ser die Daten zum Zwe­cke der Betreu­ung mei­ner Ver­trä­ge und zu mei­ner Bera­tung ver­wen­den darf, soweit ich nach ent­spre­chen­der vor­he­ri­ger Infor­ma­ti­on nicht zuvor wider­spro­chen habe. Es steht Ihnen frei, die Ein­wil­li­gun­gen / Schwei­ge­pflich­tent­bin­dun­gen ganz oder teil­wei­se nicht abzu­ge­ben oder jeder­zeit spä­ter zu wider­ru­fen.
Das Vor­lie­gen einer Ein­wil­li­gung ist aller­dings Vor­aus­set­zung dafür, dass der Mak­ler den von Ihnen erteil­ten Auf­trag erfül­len kann. Unter Umstän­den kann eine Ein­schrän­kung der Mak­ler­leis­tun­gen oder sogar die Been­di­gung des Mak­ler­ver­trags die Fol­ge sein. Die­se Fol­ge kann sich z. B. erge­ben, wenn sich der Mak­ler nicht mehr der Unter­stüt­zung eines Mak­ler­pools bedie­nen oder kei­ne Anfra­gen mehr bei Pro­dukt­an­bie­tern täti­gen kann.

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