Bargeldverfügbarkeit kostet Geld. Das wissen wir alle und das auch schon eine ganze Weile. Die permanente Bereitstellung, Bestückung, Sicherung von Geldautomaten, im übrigen natürlich auch deren Anschaffung, ist bei den Banken schon von jeher ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Genannt wird ein Betrag zwischen 5000,- bis hin zu 10000,- € jährlich, bzw. zwischen 1,50 bis 2,00€ pro Abhebung. Aufgrund der Niedrigzinsphase sehen sich scheinbar verschiedene Geldinstitute gezwungen für die Bargeldabhebung einen Teil der Kosten an den Kunden weiterzugeben. So wird es von den Medien berichtet und es scheint auch zu stimmen. Prinzipiell wird es von jeder Bank unterschiedlich gehandhabt werden, aber wenn eine damit angefangen hat, werden andere nachziehen. Im Grundsatz ist aber die Bank zur kostenlosen Barauszahlung verdonnert, also keine Panik. Mit der Eröffnung eines Girokontos schließen Sie inhaltlich mit der Bank einen Vertrag über die Verwahrung Ihres Geldes (§700 Abs. 1 S3 BGB in Verbindung mit §695 BGB). Hierzu gibt es bereits Entscheidungen vom Bundesgerichtshof, für eine “normale” Inanspruchnahme, die “bis zu fünf Ein- und Auszahlungen im Monat umfasst”, können keine Gebühren erhoben werden. Also könnte keine Bank eine Gebühr ab der ersten Abhebung verlangen. Selbstverständlich sollten Sie ein Auge darauf haben und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wenn flächendeckend das Abheben von Bargeld nicht mehr kostenlos ist, werden die Verbraucherschutzverbände mit Sicherheit eine juristische Entscheidung herbeiführen.
Aber was machen wir wenn die Abhebung wirklich etwas kostet?
Es bieten sich verschiedene Problemlösungsstrategien an:
- Weniger Bargeldabhebungen, aber dafür höhere Summen. Es ist vielleicht nicht jedermanns Sache größere Beträge daheim zu “bunkern”, aber auf jeden Fall lassen sich so Kosten sparen.
- Mehr Zahlungen mit der EC-Karte, oder wenn dafür vorbereitet, mit dem Handy. Dadurch entfällt die Bargeldverfügung und die Notwendigkeit höhere Geldsummen mit sich herumzutragen. Ein kleinerer Betrag sollte es aber schon noch sein, zum Beispiel für den Bäcker, das Kiosk, etc.
- Bargeld beim Einkaufen abheben. Inzwischen ist es schon üblich in verschiedenen Läden an der Kasse Bargeld bis 200,-€ mitnehmen zu können. Wenn man es als notwendig erachtet ist es ein netter Service.
- Ein Wechsel des Kontenmodells oder ein Wechsel der Bank (siehe unseren kostenlosen Girovergleich) sollte man ebenfalls in Betracht ziehen.
Mit Bargeldverfügungen auf die Kreditkarte umzusteigen könnte teuerer sein (außer Sie verfügen über eine entsprechende Debitkarte, siehe unseren ebenso kostenlosen Kreditkartenvergleich), bekanntermaßen sind die 0,50€ — 1,00€ die eine Bank für die Bargeldabhebung eventuell verlangt, nichts gegen die 5–20 € die von den Kreditkartengesellschaften für Bargeldabhebung erhoben werden.
Noch ein kleiner Hinweis: Selbstverständlich machen wir keine Rechtsberatung.