Auf ein Neues, es geht wieder los und deswegen zuerst das Wichtigste, wir wünschen Ihnen ein gutes, frohes neues Jahr. Sie sind hoffentlich gut „hineingerutscht“ und haben nicht allzu sehr mit den Nachwirkungen der Feiertage zu kämpfen. Vielleicht nur etwas überreichlich gegessen oder doch ein wenig zu viel für Geschenke ausgegeben und die kommenden Einmalzahlungen, z.B. Versicherungsbeiträge, nicht im Blick gehabt? Das kann passieren.
Wie sieht denn eigentlich die Haftung für Schulden bei Ehepaaren aus? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Die Entwarnung vorab, niemand „heiratet“ die Schulden mit. Für alles was vor der Ehe war, haftet nur derjenige der die Schulden gemacht hat. Damit das so bleibt, sollte sich der jeweilige Partner auch später, zum Beispiel von Inkassobüros, nicht mit in die Haftung nehmen lassen. Aber natürlich kürzt sich das Haushaltseinkommen um den Betrag, der zum Ausgleich der Altschulden aufgebracht werden muss. Das kann schon mal für Stress sorgen. Allein aufgenommene Schulden während der Ehe werden in der Regel wie die Schulden vor der Ehe behandelt, eine alleinige Unterschrift bedeutet die alleinige Haftung. Bei gemeinsamen Unterschriften unter den Verträgen werden die Ehepartner auch gemeinschaftlich belangt, wenn es um die Rückzahlung geht, auch falls die Ehe später geschieden werden sollte. Achten Sie hierbei besonders auf eine eventuelle Sittenwidrigkeit, zum Beispiel einer der beiden Ehepartner verfügt über kein Einkommen und keinerlei eigenes Vermögen, die Bank verlangt aber trotzdem die Mithaftung. Hier kann durchaus eine Sittenwidrigkeit vorliegen, lassen Sie den Vorgang am besten gesondert prüfen.
Und jetzt zu den Ausnahmen, nämlich den Ausgaben des täglichen Bedarfs, Alltagsanschaffungen, Möbel, Kleidung. Hier werden die Ausgaben und Schulden des Einen auch tatsächlich zu Schulden des Anderen. Es gilt der § 1357 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn man eine Ehe eingeht, ist man zum gegenseitigen Eheunterhalt (BGB §1360 a‑b) verpflichtet, muss also sein Geld in die Familie einbringen. Ausgaben für Luxusgüter sind zwar von der gemeinsamen Haftung ausgeschlossen, aber auch die Waschmaschine, der Kühlschrank, die Reparatur des Familienautos, sowie die Kleidung der Partnerin / des Partners können Löcher in die Haushaltskasse reißen und damit den Dispositionskredit oder diverse Rahmenkredite belasten. Am Ende zählt immer der Einzelfall. Diese Mitverpflichtung endet erst wenn die Partner getrennt leben. Gemeinschaftlich geschlossene Verträge laufen allerdings über diesen Zeitpunkt hinaus, also der Mietvertrag für die gemeinschaftlich gemietete Wohnung, Telefon- und Stromverträge und so weiter. Für diesen Fall bieten Ihnen die meisten Kommunen eine Beratung an.
Für Beratungen zu Umschuldungen und Ratenerleichterungen rufen Sie uns einfach an, wir prüfen garantiert kostenlos Ihren Kreditantrag. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nochmals alles Gute für dieses Jahr.